AGB
Mobiketours Polen-Enduro
Allgemein
Die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen
Landes, in welchem die Tour stattfindet ist von jedem Teilnehmer einzuhalten.
Das gilt auch dann, wenn der Teilnehmer hinter dem jeweiligen Tourguide fährt.
Fahrzeuge:
Die
Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs
sein, anderenfalls übernehmen die Teilnehmer die Erfüllung eventuell
entstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein,
und über eine Straßenzulassung verfügen. Für eine entsprechende Bereifung
sorgt der Teilnehmer.
Laute
Auspuffanlagen sind nicht erwünscht ! Da wir das große Glück haben, Enduro
legal in freier Landschaft zu betreiben, wollen wir uns dort auch so unauffällig
wie möglich einfügen, ohne dabei auf Spaß zu verzichten, nur möchten wir uns
die Akzeptanz der Bevölkerung natürlich möglichst auch weiterhin und
dauerhaft sichern, wir denken dass liegt auch im Interesse der Teilnehmer.
Einreiseformalitäten für Motorräder werden, soweit
Transport in außereuropäische Staaten durch Mobiketours erfolgt, vom
Veranstalter übernommen. Bei Eigenanreise werden alle wichtigen Informationen
zur Verfügung gestellt.
Preise
Die genannten Eventpreise sind
Festpreise und enthalten alle in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten
Leistungen.
Sicherheitsbestimmungen:
Jeder
Teilnehmer sorgt selbstständig für seine vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Schutz-Bekleidung,
Stiefel (keine Turnschuhe), Helm, Handschuhe,
Knieprotektoren,etc.
Rücktritt:
Stornokosten
bei Rücktritt durch den Teilnehmer staffeln sich wie folgt: Bis 45 Tage
vor Tourtermin 10 % des Reisepreises, bis 30 Tage vor Tourtermin 20% des
Reisepreises, bei Rücktritt 30-14 Tage vor Tourtermin wird eine Stornogebühr von 50% einbehalten. Innerhalb der
letzten 14 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 95%
des Reisepreises(Stellung eines Ersatzfahrers durch den TN i.d.R. möglich), es ist dem Teilnehmer freigestellt,
gemäß § 309 Ziff.5b BGB, einen
geringeren, oder gar keinen entstandenen Schaden nachzuweisen.
Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann den Reisevertrag unbeschadet sonstiger Rechte aus
wichtigem Grund kündigen:
a) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl; der Veranstalter informiert den
Teilnehmer in diesem Fall spätestes 21 Tage vor Reisebeginn. Bereits gezahlte
Beträge werden ohne Abzug umgehend zurück gezahlt Ein weitergehender Anspruch
des Teilnehmers besteht nicht.
b) bei Ausschlussgründen siehe unter Ausschluss.
Leistungen:
Die vom
Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind der jeweiligen Event-Beschreibung
unter : „Leistungen“ zu entnehmen.
Mit der Buchungsbestätigung wird dem Teilnehmer ein Reisepreissicherungschein
gem. § 651 k, übergeben.
Weitere Infos, Einreisebestimmungen,
Impfvorschriften, landesspezifische /Tourspezifische Besonderheiten, Infos zur Ausrüstung,
Strecken usw. erhält der Teilnehmer im Vorfeld per landesspezifischen Briefing
per E-Mail.
Ausschluss:
Ein
Teilnehmer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er die
Veranstaltung wiederholt stört oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer
bzw. der Instruktoren wiederholt nicht Folge leistet. In diesen Fällen wird der
Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet.
Allgemeines:
Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist
nicht Gegenstand der Touren, Trainings oder anderer Veranstaltungen.
Zahlung :
Mit
Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Anzahlung,
Restzahlung ca. 3 Wochen vor
Reisebeginn, oder dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsziel, bzw.
bei späterer Meldung sofort. Mit Buchungsbestätigung wird ein Sicherungsschein
für Pauschalreisen übergeben. Erstattungen siehe unter Rücktritt.